Trauerfall

Für Schwerkranke und Sterbende ist der Empfang der Sakramente der Busse, der Krankensalbung und der Eucharistie eine Quelle des Trostes, der Stärkung und des Sich-Ergebens in Gottes Barmherzigkeit und Liebe. Rufen Sie mich daher rechtzeitig an, wenn sich eine schwere Krankheit meldet oder die Sterbestunde naht.

Verantwortlich:

Vorgehen bei einem Todesfall:

Stirbt ein geliebter Mensch, stürzt das die Hinterbliebenen in tiefe Trauer. Sie müssen sich zusätzlich auch innerhalb kürzester Zeit um zahlreiche Formalitäten kümmern.

Nehmen Sie dazu Kontakt mit mir sowie der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes auf (Reihenfolge spielt keine Rolle).

  • Beim Gespräch mit Ihnen kläre ich ab: Abdankung mit Eucharistiefeier oder Wortgottesdienst; Erdbestattung oder Kremation; Zeitabsprache.
  • Bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes sind mitzubringen:
    • ärztliche Todesbescheinigung (sie wird vom Not-, Spital- oder Hausarzt nach dem Tod ausgestellt)
    • Familienbüchlein oder Geburtsurkunde (Ausländer)
    • Personal- bzw. Ausländerausweis
  • In einem persönlichen Gespräch mit mir oder der Pastoralassistentin werden wir mit Ihnen anschliessend das weitere Vorgehen der Trauerfeier besprechen. Dabei gehen wir so weit als möglich auf die Wünsche des Verstorbenen wie auch die Wünsche der Angehörigen ein.

Art der Bestattung:

Die Kirche empfiehlt nach wie vor die Erdbestattung (CIC, c. 1176 § 3), dies in Erinnerung an den Tod und das Begräbnis Jesu. Bischof Charles Morerod ergänzt, dass die Erdbestattung Vorrang habe, weil sie dem Glauben an die Auferstehung jedes Menschen «mit Leib und Seele» am besten entspreche.

Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil ist auch die Kremation erlaubt.


Dreissigster und Jahrzeitstiftung:

Die katholische Kirche kennt den Brauch eines Gedächtnisgottesdienstes um den 30. Tag nach dem Tod („Dreissigster“). Dieser Gottesdienst kann eine wichtige Hilfe für die Trauer sein.

Sie können aber auch eine Jahrzeitstiftung beantragen. Bei dieser wird automatisch für eine festgelegte Anzahl von Jahren jedes Jahr die Jahrzeit gefeiert (z.B. für 10, 15, 20 oder 25 Jahre).

Der Gedächtnisgottesdienst sowie die Jahrzeitstiftung können mit dem Pfarreisekretariat vereinbart werden.


Messstipendien:

Aus dem Glauben heraus, dass wir füreinander beten können, haben Messstipendien in der katholischen Kirche eine lange Tradition. Mit einem Messopfer stiften Sie eine Messe für Ihre Anliegen. Der Betrag des Stipendiums ist von der Schweizer Bischofskonferenz einheitlich für die Bistümer der Schweiz festgelegt worden und beträgt zehn Franken.

Eine Messe kann nicht bezahlt werden. Wenn dem Priester für eine Mess-Lesung ein Geldbetrag übergeben wird, so ist dies nicht, um die Messe zu bezahlen, sondern um einen Priester oder die kirchliche, gemeinnützige Diakonie zu unterstützen.

Die Messstipendien gebe ich an Priester der Ostkirchen weiter, weil die Priester der Ostkirchen oft nur einen bescheidenen Lohn erhalten. Einige von ihnen sind verheiratet, viele leben in sehr einfachen Verhältnissen. Messstipendien sind deshalb nicht nur eine äusserst wertvolle Ergänzung, sondern vielerorts überlebenswichtig.