Pfarrkirchenstiftung

Ein tragendes Gremium im Hintergrund 

Lange bevor im Kanton Zürich der katholischen Kirche die öffentlich-rechtliche Anerkennung zuteilwurde, waren die katholischen Pfarreien rein privatrechtlich als Stiftungen organisiert. Diese Pfarrkirchenstiftungen sorgten für den Bau von Kirchen und weiteren pfarreilichen Liegenschaften, sie waren besorgt für den Unterhalt dieser Liegenschaften sowie für die Besoldung der Pfarrer und der weiteren in den Pfarreien Angestellten. 

Seit der öffentlich-rechtlichen Anerkennung der kath. Kirche im Kanton Zürich (1963) sind in erster Linie die Kirchenpflegen als deren Exekutiv-Organe für die Belange der Kirchgemeinde im politischen und finanziellen Sinn verantwortlich, während die Pfarrkirchenstiftung weiterhin Eigentümerin und verantwortliches Gremium für jene kirchlichen Vermögensteile ist, die bereits vor 1963 vorhanden waren: Das sind in unserer Pfarrei die Kirche St. Judas Thaddäus und die Kirche St. Josef.

Die Pfarrkirchenstiftung nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Unterhalt und Bereitstellung ihrer Liegenschaften für die Seelsorge und Wahrnehmung der pfarreilichen Aufgaben – in Kooperation mit der Kirchenpflege
  • Archivierung der Tauf- und Eheregister
  • Verwaltung der Mess-Stipendien
  • Finanzreporting zuhanden des Bischofs von Chur

Zusammensetzung

Organ der Pfarrkirchenstiftung ist der Stiftungsrat, der aus drei bis sieben ehrenamtlich tätigen Mitgliedern besteht. Von Amtes wegen gehört ihm der Ortspfarrer als Präsident an, die anderen Mitglieder werden vom Bischof ernannt.